Arbeitskreise

Mitglieder des Arbeitskreises Grundsatzfragen sind die jeweiligen Leiter der sächsischen Berufsfeuerwehren. Die anderen Arbeitskreise bestehen aus mindestens acht, höchstens 16 Mitgliedern aus den sächsischen Berufsfeuerwehren.
Die Arbeitskreise können als gemeinsame Arbeitskreise / Fachausschüsse mit denen des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen geführt werden. Gäste können zu den Sitzungen der Arbeitskreise eingeladen werden.
Die Arbeitskreise treten bei Bedarf zusammen, mindestens jedoch zweimal im Jahr.

Grundsatzfragen

Der Arbeitskreis Grundsatzfragen ist zuständig für alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.

Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Der Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz ist zuständig für Fragen der Brand- und Schadenverhütung.

Technik

Der Arbeitskreis Technik ist zuständig für die Ausrüstung, für Fahrzeuge, Geräte und sonstige technische Anlagen.

Ausbildung

Der Arbeitskreis Ausbildung ist zuständig für Fragen der Aus- und Fortbildung.

Katastrophenschutz

Der Arbeitskreis Katastrophenschutz ist zuständig für Fragen des Katastrophenschutzes.

Leitstelle

Der Arbeitskreis Leitstelle ist zuständig für die Fragen der Leitstellen.

Rettungsdienst

Der Arbeitskreis Rettungsdienst ist zuständig für die Fragen der Organisationen im Rettungsdienst.

Sport

Der Arbeitskreis Sport ist zuständig für Fragen bezüglich der sportlichen Betätigungsmöglichkeiten für Einsatzkräfte.